Arbeitsmedizinischer Dienst
Eine angemessene arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens ist verpflichtend geregelt. Dadurch soll gesichert werden, dass alle notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren durch die Arbeit aus medizinischer Sicht getroffen werden: Erhalt und Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung und das Erkennen z. B. von Infektionserkrankungen und Berufskrankheiten, sind Teile des Aufgabenfeldes des Arbeitsmedizinischen Dienstes.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge, zu der der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist. Diverse gesetzliche Verordnungen regeln Pflichten für Vorsorgeuntersuchungen, wie beispielsweise die Gefahrstoff-, die Strahlenschutz- oder die Lärmschutzverordnung. Darüber hinaus gibt es Tätigkeiten, für die eine Vorsorgeuntersuchung zwar angeboten werden müssen, die Teilnahme jedoch im Ermessen des Arbeitnehmers steht.
Je nach Branche oder Tätigkeitsfeld können außerdem Eignungsprüfungen vorgeschrieben sein, wie z. B. bei Personenbeförderung oder anderen Steuerungstätigkeiten. Um den Bedarf an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen festzustellen, müssen betriebliche Belastungs- und Gefährdungsbeurteilungen vorausgegangen sein.
Betriebsärztliche Aufgaben bieten wir nur in Kombination mit anderen Leistungen an. Sprechen Sie uns an, was genau Sie sich an Leistungen wünschen bzw. fragen Sie uns, ob und wenn ja welche gesetzlichen Vorgaben für Ihren Betrieb bindend sind.